Ehrungsordnung des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach e.V.

Der Kreis-Chorverband Bad Kreuznach ist eine rechtlich selbstständige Gliederung des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.
Der Chorverband Rheinland-Pfalz hat für die Ehrung von Vereinen, Chören, Sängern, Vorstandsmitgliedern, Chorleitern und Vizechorleitern ein Regelwerk verfasst, das auch die Bereitstellung der Ehrungsunterlagen und das hierzu erforderliche Antragsverfahren regelt.

Darüber hinaus werden auch vom Kreis-Chorverband Bad Kreuznach Ehrungen vorgenommen, die Gegenstand dieser Ehrungsordnung sind.

§1 Antragsverfahren und Fristen

  1. Alle Verbandsehrungen erfolgen nur auf besonderen Antrag hin. Die Anträge sind von den Mitgliedern des Kreis-Chorverbandes unter Verwendung der Antragsformulare des Chorverbandes Rheinland-Pfalz an den Vorstand des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach zu richten. Hierbei ist eine Frist von mindestens 10 Wochen vor dem Tag der Auszeichnung einzuhalten.
  2. Die Antragsformulare sind der Informationsbroschüre des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu entnehmen oder aus seiner Homepage, dem Bereich „Ehrungswesen“, herunterzuladen unter https://www.cv-rlp.de/ehrungswesen.
  3. Der Vorstand befindet darüber, wann, wie und zu welchem Anlass die Ehrungen vorgenommen werden. Chor- bzw. Vereinsehrungen werden im Regelfall durch Repräsentanten des Vorstandes des Chorverbandes Rheinland-Pfalz vorgenommen.
  4. Die Ehrung von fördernden Mitgliedern eines Mitgliedsvereins/-chors für langjährige Zugehörigkeit und Treue liegt im Regelungsbereich des jeweiligen Vereins/Chors.

§2 Ehrungen für Vereine/Chöre

Nur 25-jährige sowie alle im 25-jährigen Turnus wiederkehrende Stiftungsfeiern von Vereinen/Chören (hierzu zählen nicht deren einzelne Abteilungen oder Gliederungen) sind als echte Jubiläen anzusehen, bei Kinder- und Jugendchören zusätzlich 10-, 15- und 20-jährige Stiftungsfeiern.
Der Chorverband Rheinland-Pfalz überreicht bei diesen Stiftungsfesten eine Urkunde und ab der 125-Jahr-Feier auf Antrag eine Notenspende.
Der Kreis-Chorverband Bad Kreuznach überreicht über die vorgenannten Ehrungen hinaus eine Jubiläumsgabe von

  • 50 € beim 25-jährigen,
  • 75 € beim 50- und 75-jährigen sowie
  • 100 € ab dem 100-jährigen Stiftungsfest.

Bei allen anderen Vereins- oder Chorjubiläen kann der Kreis-Chorverband Bad Kreuznach ein Geschenk überreichen, das der Bedeutung des Jubiläums angemessen sein soll. Näheres hierzu regelt der Vorstand.

§3 Ehrungen für Vorstandsarbeit

Personen, die bei einem Mitglied des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach, im Kreis-Chorverband Bad Kreuznach selbst oder im Chorverband Rheinland-Pfalz mehr als 25, 40, 50 oder 60 Jahre ein Vorstandsamt versehen haben, erhalten dafür eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz. Parallel in einem dieser Gremien erbrachte Tätigkeiten werden zeitlich nicht addiert, sondern es muss sich im zeitlichen Ablauf die entsprechende Anzahl von Jahren ergeben.

§4 Ehrungen für Sängerjubilare

  • Chormitglieder, die eine 25-jährige Singetätigkeit nachweisen können, erhalten die bronzene Ehrennadel des Chorverbandes Rheinland-Pfalz und eine Urkunde des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach.
  • Chormitglieder, die eine 40-jährige Singetätigkeit nachweisen können, erhalten die silberne Ehrennadel des Chorverbandes Rheinland-Pfalz und eine Urkunde des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach.
  • Chormitglieder, die eine 50-jährige Singetätigkeit nachweisen können, erhalten die goldene Ehrennadel sowie eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.
  • Chormitglieder, die eine 60- oder 70-jährige Singetätigkeit nachweisen können, erhalten die goldene Ehrennadel mit entsprechender Jahreszahl sowie eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.
  • Chormitglieder, die eine 65-jährige Singetätigkeit nachweisen können, erhalten den Ehrenbrief des Chorverbandes Rheinland-Pfalz. Eine Nadel ist hier nicht vorgesehen.
  • Chormitglieder, die eine 75- oder 80-jährige Singetätigkeit nachweisen können, erhalten eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.
  • Kinder und Jugendliche mit einer Chorzugehörigkeit von 5 und 10 Jahren erhalten eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.
  • Jugendliche mit einer Singetätigkeit von 15 und 20 Jahren erhalten eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.
  • Für musizierende Aktive in Mitgliedsvereinen des KCV gelten die vorgenannten Ehrungsregeln entsprechend.

§5 Ehrungen für Chorleiter und Vize-Chorleiter

  • Chorleiter, die eine 25-, 40-, 50- oder 60-jährige Tätigkeit nachweisen können, erhalten eine Nadel und eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.
  • Chorleiter, die eine 10- oder 20-jährige Tätigkeit als Kinderchor-/Jugendchor-Chorleiter nachweisen können, erhalten eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.
  • Vize-Chorleiter, die eine 25-, 40-, 50- oder 60-jährige Tätigkeit nachweisen können, erhalten eine Urkunde des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.

§6 Weitere Ehrungen

Informationen über weitere, besondere Ehrungen befinden sich auf der Homepage des Chorverbandes Rheinland-Pfalz im Bereich „Ehrungswesen“: https://www.cv-rlp.de/ehrungswesen.

§7 Ehrenmitgliedschaft im Kreis-Chorverband Bad Kreuznach

Der Vorstand kann dem Chorverbandstag vorschlagen, Personen, die sich in herausragender Weise um den Chorgesang und den Kreis-Chorverband verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. Die Beschlussfassung erfolgt durch den Chorverbandstag. Über diese Ehrung ist eine Urkunde auszuhändigen. Weitergehende Rechte und Pflichten sind mit der Ehrung nicht verbunden.

§8 Gleichstellungsklausel

Betreffen Bezeichnungen Personen anderen Geschlechts so gelten sie in ihrer entsprechenden Form.

Diese Ehrungsordnung ist vom Chorverbandstag des Kreis-Chorverbandes Bad Kreuznach am 6.April 2019 beschlossen worden. Sie tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.