Informationen für Vereine und Kreis-Chorverbände im Chorverband Rheinland-Pfalz

Auszüge aus der Informationsbroschüre für Vereine und Kreis-Chorverbände im Chorverband Rheinland-Pfalz.

Bestandserhebung

Seit 2018 nutzt der Chorverband Rheinland-Pfalz ein Verbandsverwaltungsprogramm der Firma InterConnect
(siehe auch unter Punkt IntelliVerband).
Sie haben also weiterhin die Möglichkeit, online Ihre Vereinsdaten zu aktualisieren (das funktioniert über ein gesichertes Portal und Ihren Webbrowser).

Chor-Coaching

Seit dem Jahr 2016 führt der Chorverband Rheinland-Pfalz sehr erfolgreich Chor-Coaching für die Mitgliedsvereine
durch. Bei dieser Form der Förderung erhalten Chöre finanzielle Unterstützung für Fortbildungsmaßnahmen (Coaching) durch externe Dozenten. Derzeit gibt es diese Unterstützung ausschließlich für Coaching im Bereich „Musik“,
wir arbeiten jedoch daran, dass wir diese Coachings auch auf den organisatorischen Bereich ausweiten.
Die Coaching-Maßnahmen können ausschließlich mit dem auf der Webseite verfügbaren Formular beantragt
werden. Formlose Anträge werden nicht bearbeitet. Dozenten können aus der Dozentenliste, die ebenfalls im
Internet veröffentlicht ist, ausgewählt werden. Sollte ein Dozent nicht auf dieser Liste aufgeführt sein, ist eine
vorherige Genehmigung notwendig.
Gefördert wird eine Coaching-Maßnahme mit derzeit max. 12 Stunden, wobei eine Stunde mit bis zu 50 EUR
pro Stunde dotiert wird (Maximalförderung 600 Euro/Jahr pro Chor). Gesonderte Fahrtkosten für die Dozenten
werden nicht übernommen.
Je Chor können mehrere Maßnahmen stattfinden, allerdings werden nicht mehr als vier Maßnahmen pro Jahr
unterstützt und auch wenn ein Chor mehr als 12 Stunden Coaching-Maßnahmen durchführt, werden nicht mehr
als die vorgesehenen Stunden gefördert.
Da die Coachings dem Chor und dem Chorleiter zugute kommen sollen, ist die Teilnahme des Chorleiters verpflichtend. Dieser muss auch den Abschlussbericht – bei mehreren Maßnahmen die jeweiligen Zwischenberichte – verfassen.
Anmeldeschluss ist jeweils der 31.10. im Jahr VOR der geplanten Maßnahme.
Die Coachingmaßnahmen müssen bis 31.12. des Genehmigungsjahres abgeschlossen und abgerechnet sein.
Sollte das vom Chorverband Rheinland-Pfalz festgelegte Budget überschritten werden, behält sich der Chorverband vor, den Förderbetrag zu kürzen.

Dozentenliste

Für die Chor-Coachings haben wir eine Dozentenliste erarbeitet. Diese finden Sie unter
https://www.cv-rlp.de/musikalische-bildung/chor-coaching/dozentenliste-fuer-chor-coaching/

Ehrungswesen

Bisher wurden die Ehrungen von unterschiedlichen Stellen durchgeführt: für 25 und 40 Jahre aktives Singen
ehrten die Kreis-Chorverbände im Namen des Chorverbandes, für 50, 60, 70 und mehr Jahre ehrte der Deutsche Chorverband und die Unterlagen kamen von dort. Den Ehrenbrief für 65 Jahre aktives Singen stellte der Chorverband Rheinland-Pfalz aus.
Ab 2018 werden alle Ehrungsunterlagen vom Chorverband Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Für die Vereine ändert sich diesbezüglich nicht viel: es gibt einen neuen Ehrungsantrag zum Ausfüllen, das war‘s. Ansprechpartner ist weiterhin Ihr Kreis-Chorverband vor Ort. Dorthin schicken Sie bitte auch Ihre Ehrungsanträge.
Die Antragsformulare sind der Informationsbroschüre des Chorverbandes Rheinland-Pfalz zu entnehmen oder aus seiner Homepage, dem Bereich „Ehrungswesen“, herunterzuladen unter https://www.cv-rlp.de/ehrungswesen.

Fördermittel

Der Chorverband Rheinland-Pfalz fördert musikalische Aktivitäten und Projekte von Chören finanziell. Dies ist
möglich durch Mittel des Landes Rheinland-Pfalz und der GlücksSpirale.
Eine Übersicht über förderbare Maßnahmen liegt dem Fördermittelantrag bei. Diesen finden Sie unter:
https://www.cv-rlp.de/service/chorverwaltung/. Bitte beachten Sie, dass es in Kürze dazu einen neuen Fördermittelantrag geben wird.

Ab 2018 greifen hier neue Abwicklungsmodalitäten:
1. Die Abwicklung der Fördermittel erfolgt zentral über die Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz.
Das bedeutet, dass die Fördermittelanträge direkt an die Geschäftsstelle in Neuwied zu richten sind.
2. Die Kreise werden von Seiten des Chorverbandes um eine Stellungnahme gebeten.
3. Für Veranstaltungen im ersten Halbjahr müssen die Anträge bis zum 31.10. des Vorjahres gestellt werden.
Für Veranstaltungen im zweiten Halbjahr ist die Antragsfrist der 31.03. des laufenden Jahres.
4. Es wird ein zusätzliches Budget für besondere Veranstaltungen eingerichtet.
5. Die Möglichkeit der Förderung ist an die Gemeinnützigkeit des beantragenden Vereins gebunden.
Die neuen Abwicklungsmodalitäten gelten zunächst für zwei Jahre.

GEMA

Mit dem Austritt aus dem Deutschen Chorverband fällt auch der bisherige GEMA-Gesamtvertrag weg. Aus diesem Grund hat der Chorverband Rheinland-Pfalz einen eigenen Vertrag mit der GEMA ausgehandelt und dabei
ist es gelungen, bessere Konditionen als bisher zu erzielen. So erhalten Sie als Chor auch weiterhin wie bisher
20% Gesamtvertragsnachlass. Darüber hinaus gewährt die GEMA den Vereinen zusätzlich 15% Kulturnachlass
(bisher 12%). Zudem konnten wir den GEMA-Beitrag von bisher 1,40 Euro pro Person/Jahr auf 1,30 Euro (ab
2018) senken.

Wichtig!!
Damit der Kulturrabatt dauerhaft erhalten bleibt, ist jedoch Ihre Mitwirkung absolut erforderlich!
Das bedeutet, dass Sie Ihre Veranstaltungen rechtzeitig und vollständig anmelden müssen.

Für alle Veranstaltungen, die über den Chorverband abgerechnet werden (siehe Punkt 4 der „Vereinbarung zur
GEMA-Lizenzierung“ im Anhang) gilt, dass diese bis 14 Tage nach der Veranstaltung an den Chorverband gemeldet werden müssen.

Rein gesellige Veranstaltungen (z.B. Schlagerabend bei einem Sängerfest, etc.) dürfen nicht über den Chorverband abgerechnet werden. Diese müssen Sie unbedingt VOR der Veranstaltung direkt an die GEMA melden.

Wir bitten Sie, Ihre Meldungen zu machen – zugunsten aller Vereine und Chöre im Chorverband. Denn wenn
zu viele Vereine ihre Veranstaltungen nicht melden, wird allen Chören im Chorverband der Kulturrabatt gestrichen. Auch die GEMA geht mit der Zeit, ist im Internet unterwegs ist und gleicht Veranstaltungen, die die Mitarbeiter bei der Recherche dort finden, mit den eingegangenen Meldungen ab.

Findet die GEMA eine nicht angemeldete Veranstaltung, erhalten Sie eine Rechnung mit bis zu 100% Strafaufschlag; außerdem sind nicht fristgerecht gemeldete Veranstaltungen nicht durch den GEMA-Vertrag abgedeckt.
Sämtliche vertraglich gewährten Nachlässe entfallen also.
Darüber hinaus schaden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch anderen Vereinen.

Zugegebenermaßen ist die Meldung mit etwas lästiger Arbeit verbunden, andererseits ist Ihre Chorveranstaltung
in der Regel über den Pauschalbetrag, den Sie für Ihren Verein zahlen, abgedeckt. Nur im Falle eines geselligen
Teils (z.B. anschließendes Kaffeetrinken, bei dem noch ein Alleinunterhalter auftritt) wird die GEMA auf Sie zukommen und dafür eine Rechnung stellen (auf die Sie aber auch noch einmal 20% Rabatt erhalten).

Ab 01.01.2018 gilt daher ein neues GEMA-Formular. Dieses finden Sie ab 01.01.2018 auf unserer Webseite
unter: https://www.cv-rlp.de/service/chorverwaltung/ sowie abgedruckt im Anhang dieser Broschüre.
Bitte beachten Sie, dass alle GEMA-Meldungen ausschließlich an den Chorverband Rheinland-Pfalz geschickt
werden müssen. Die GEMA lehnt Anträge, die direkt an sie geschickt werden, ab und schickt sie zurück.

Gemeinnützigkeit

Damit Chöre die Möglichkeit haben, finanzielle Förderung durch den Chorverband Rheinland-Pfalz zu erhalten,
ist ein Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes notwendig, aus dem die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hervorgeht. Dieser muss künftig bei allen Anträgen und Anmeldungen, bei denen es um eine finanzielle Förderung geht (Chor-Coaching, Fördermittelanträge, Anmeldungen Leistungssingen) in Kopie beigefügt
werden muss.
Dies ist keine Willkür – der Chorverband Rheinland-Pfalz darf als gemeinnütziger Verband keine Förderung von
nicht-gemeinnützigen Mitgliedsorganisationen vornehmen.
Die Gemeinnützigkeit beantragen können ausschließlich Vereine, da für diesen Antrag eine Satzung notwendig
ist, aus der der gemeinnützige Zweck und die gemeinnützige Mittelverwendung hervorgehen.
Chöre, die als loser Zusammenschluss agieren, sind rechtlich gesehen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(GbR) und können keine Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt und keine Förderung durch den Chorverband
erhalten.
Bitte beachten Sie, dass zum Erhalt der Gemeinnützigkeit kein Eintrag ins Vereinsregister notwendig ist, auch
wenn das von manchen Finanzämtern so mitgeteilt wird. Die Gemeinnützigkeit ist unabhängig von der Eintragungs ins Vereinsregister als „e.V.“.

IntelliVerband – Verbandssoftware

Im ersten Quartal 2018 wurde eine neue Software zur Verbandsverwaltung implementiert. Diese von der Firma
InterConnect in Karlsruhe programmierte Software wurde in einem engen Abstimmungsverfahren auf die Bedürfnisse des Chorverbandes Rheinland-Pfalz angepasst. Hierüber wird dann nicht nur die Bestandsmeldung abgegeben werden können, sondern es ist vorgesehen, dass später auch Ehrungsanträge gestellt oder Anmeldungen zu CV-Veranstaltungen vorgenommen werden können. Die ersten Gespräche zu einem Wechsel auf ein anderes System liefen schon vor dem Beschluss des Verbandstages im März 2017, den Deutschen Chorverband zu verlassen und dieser Wechsel ist nun unumgänglich, da die Nutzung von Overso an die Mitgliedschaft im Deutschen Chorverband gebunden ist.
Wir erhoffen uns von dem Softwarewechsel eine fehlerreduzierte Bestandserhebung, die natürlich auf Ihre Mitwirkung angewiesen ist, sowie für alle Seiten unkomplizierte Abläufe in der Verbandsverwaltung.

Kontaktaufnahme zu Vereinen

Die Vereine sind Mitglied in den Kreis-Chorverbänden, welche wiederum Mitglied im Chorverband Rheinland-Pfalz sind. Derzeit ist es laut Satzung nicht möglich, dass Vereine direkt Mitglied im Chorverband Rheinland-Pfalz werden.

Aus diesem Grund ist es bisher auch nicht möglich gewesen, in direktem Kontakt zu den Vereinen zu treten, z.B.
über Informationsmails. Als (in)direkte Kontaktmöglichkeit blieb lediglich die Webseite des Chorverbandes sowie
die Mitgliederzeitschrift „Singendes Land“. Informationsmails mussten an die Kreis-Chorverbände geschickt und
von dort weitergeleitet werden.

Mit der Umstellung auf die neue Verbandssoftware haben die Vereine die Möglichkeit, dem Chorverband mitzuteilen, dass sie auch direkt vom Chorverband Informationen erhalten möchten. Dazu muss lediglich bei der Bestandserfassung ein entsprechender Haken gesetzt werden, der automatisch mit abgefragt wird.
Sofern die Einwilligung gegeben wird, ist der Chorverband dadurch berechtigt, Ihnen wichtige Informationen auf
direktem Weg mitzuteilen.

Leistungssingen im Chorverband Rheinland-Pfalz

Der Chorverband Rheinland-Pfalz e.V. führt folgende Leistungssingen durch:

CANDORO – Chorfestival des Leistungssingens
mit den Leistungsstufen

Leistungschorsingen
Konzertchorsingen
Meisterchorsingen
Festival „Let’s SING!“ für Pop- und Jazzchöre

Die Leistungssingen des Chorverbandes sind Angebote zum leistungsbezogenen Singen seiner Mitgliedschöre.

Beim CANDORO – Chorfestival des Leistungssingens sollen Chöre und Chorleitende durch eine intensive Beschäftigung mit verschiedenen Stilen und Strukturen der Chormusik an deutsche und internationale Chortraditionen herangeführt werden.

Das Festival „Let’s SING!“ bietet eine Plattform für alle Chöre und Vokalensembles, die ihren Schwerpunkt im Bereich der Jazz- und Popularmusik haben.

Die Richtlinien, Teilnahmebedingungen und weitere Informationen für die Leistungssingen finden Sie auf der Webseite unter:
https://www.cv-rlp.de/musikalische-bildung/leistungssingen/

 

Mitwirkungspflichten

Als Mitglied hat man nicht nur Rechte (z.B. auf Hilfestellungen, Informationen, Auskünfte, finanzielle Förderung),
sondern auch Pflichten. Hier sind insbesondere die Mitwirkungspflichten an der Bestandserhebung und der
GEMA-Meldung gemeint.

Die Mitwirkungspflicht an der Bestandserhebung ist maßgeblich notwendig für die ordentliche Versicherung Ihrer
Mitglieder, die Beitragserhebung und der Gewährleistung von richtigen Kontaktdaten.

Die Mitwirkungspflicht an der GEMA-Meldung betrifft zwar in erster Linie Ihren Verein - nämlich dann, wenn Sie
keine Meldung gemacht haben und die GEMA dies mitbekommen. Das wird teuer. Im Nachgang betrifft sie jedoch unter Umständen auch die anderen Vereine im Chorverband Rheinland-Pfalz und zwar dann, wenn zu viele Chöre der Meinung sind, sie müssten keine GEMA-Meldung abgeben und die GEMA auch dies mitbekommt.
Dann wird der Kulturrabatt für alle Chöre gestrichen und der Chorverband muss ggf. den GEMA-Beitrag wieder ehöhen.

Versicherung

Aufgrund des Austritts aus dem Deutschen Chorverband wurde es notwendig, neue Versicherungsverträge abzuschließen. Diese haben wir über die Bernhard-Assekuranz abgeschlossen und für Sie nicht nur gleichwertige
Leistungen, sondern sogar bessere Versicherungsleistungen aushandeln können.

Im Falle eines Schadenfalles nutzen Sie bitte das Online-Formular bei der Bernhard-Assekuranz.
Der Link dorthin lautet: https://bernhard-assekuranz.com/formulare/sa-sos/

Bitte geben Sie im Schadensfall im Online-Formular folgende Daten an:
Bei Unklarheiten wird sich die Bernhard-Assekuranz mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bite nutzen Sie bevorzugt die Online-Schadenmeldung! Nur dann kann der günstige Preis – für deutlich bessere
Leistungen als bisher – gehalten werden.
In absoluten Ausnahmefällen senden wir die Schadenmeldung auch zum Ausfüllen zu.

Zelter-Plakette

Chöre, die seit über 100 Jahren bestehen, werden auf Antrag mit der Zelter-Plakette ausgezeichnet. Dieser Antrag muss bis zum 30.04. des Jahres VOR der Auszeichnung an die Geschäftsstelle des Chorverbandes Rheinland-Pfalz geschickt werden. Dort werden die Anträge überprüft und dann an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Wird der Antrag auch dort befürwortet und genehmigt, wird der Verein mit der Zelter-Plakette ausgezeichnet, die
vom Bundespräsidenten verliehen wird.

Die Verleihung der Plaketten erfolgt stellvertretend für alle Vereine bei einer Feier, zu der ein ausgewählter Verein eingeladen wird und die Plakette überreicht bekommt.
Die anderen Vereine erhalten die Plaketten dann bei einer Landesfeier durch das Ministerium für Kultur (Minister oder Staatssekretär) überreicht.
Den Antrag finden Sie auf unserer Webseite unter:
https://www.cv-rlp.de/service/chorverwaltung/